Vorliegende medizinische Unterlagen können im Rahmen der
Beratung gemeinsam besprochen und eingeordnet werden.
Dies kann zum Beispiel umfassen:
•Arzt- oder Zahnarztberichte
•Röntgenaufnahmen oder andere bildgebende Befunde
•Therapie- oder Behandlungsempfehlungen
Die Befundbesprechung dient der fachlichen Orientierung und
ersetzt keine klinische Untersuchung.