Zahnärztliche Zweitmeinung

Eine implantologische Behandlung ist häufig mit weitreichenden Entscheidungen verbunden.
Im Rahmen einer zahnärztlichen Zweitmeinung werden geplante Behandlungsmaßnahmen fachlich eingeordnet.

Dies umfasst insbesondere:

•Einschätzung vorliegender Therapieempfehlungen

•Darstellung möglicher Behandlungsalternativen

•Besprechung von Chancen, Risiken und Grenzen der jeweiligen Option

Die Beratung erfolgt unabhängig von behandelnden Praxen oder Einrichtungen.