Eine implantologische Behandlung ist häufig mit weitreichenden
Entscheidungen verbunden.
Im Rahmen einer zahnärztlichen Zweitmeinung werden geplante
Behandlungsmaßnahmen fachlich eingeordnet.
Dies umfasst insbesondere:
•Einschätzung vorliegender Therapieempfehlungen
•Darstellung möglicher Behandlungsalternativen
•Besprechung von Chancen, Risiken und Grenzen der jeweiligen
Option
Die Beratung erfolgt unabhängig von behandelnden Praxen oder
Einrichtungen.